Verkehrswertgutachten
Nach § 194 Baugesetzbuch ist der Verkehrswert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag), im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Verkehrswertgutachten – umgangssprachlich auch als „gerichtsfeste Gutachten" bezeichnet – ermitteln in Rechtsanwendung des § 194 ff. BauGB alle wertbeeinflussenden Sachverhalte. Das Bewertungsobjekt wird ausführlich besichtigt und mittels Objektbeschreibung und Fotodokumentation umfassend dokumentiert. Der Verkehrswert wird anschließend unter Anwendung der aktuellen Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und der einschlägigen Richtlinien abgeleitet. Das Ergebnis ist der in Euro ausgewiesene Verkehrswert des Grundstücks unter Angabe des Wertermittlungsstichtags.
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Kurzbewertungen
Im Unterschied zum Vollgutachten nach § 194 BauGB beruhen Kurzbewertungen auf Ihren Angaben zu den wertbeeinflussenden Faktoren sowie den vorgelegten Unterlagen. Anhand dieser Informationen wird die Immobilie bewertet und kurz beschrieben. Kurzbewertungen verwenden die üblichen normierten Rechenverfahren, verzichten jedoch weitgehend auf erläuternde Texte und sind daher ausschließlich für außergerichtliche Zwecke geeignet.
Auch bei der Kurzbewertung erfolgt eine Ortsbesichtigung mit Fotodokumentation. Aufgrund der vereinfachten Unterlagenrecherche sind Kurzbewertungen schneller zu erstellen und eignen sich insbesondere für Ankaufs- oder Verkaufsentscheidungen sowie für Erbschafts- oder Eheauseinandersetzungen, bei denen die Rahmenbedingungen zwischen den Parteien bekannt sind und das Kurzgutachten als Grundlage für weitere Vermögensauseinandersetzungen dienen soll.
Werteinschätzungen
Werteinschätzungen beinhalten keine Ortsbesichtigung und geben daher nur allgemeine Aussagen zum Immobilienmarkt auf Basis Ihrer Angaben wieder. Eine belastbare Immobilienbewertung ist auf dieser Grundlage nicht möglich. Dieses Leistungsspektrum biete ich ausschließlich auf konkrete Nachfrage an.
Beratung bei An- und Verkäufen
Über die klassische Wertermittlung hinaus berate ich Sie gern bei der Vertragsabwicklung von Immobilienkäufen und -verkäufen. Dabei gebe ich Ihnen Hinweise zur Vertragsgestaltung sowie sachliche Einschätzungen zur Preisfindung und unterstütze Sie in den Verhandlungen mit der gebotenen Fachkenntnis.
Gutachtenprüfung
Ein vorliegendes Gutachten wirft Fragen auf oder erscheint in einzelnen Punkten nicht nachvollziehbar? Ich prüfe und erörtere das Gutachten gemeinsam mit Ihnen, erläutere die angewandten Bewertungsmethoden und gebe Ihnen eine fundierte fachliche Einschätzung.
Wohn- und Nutzungsflächenermittlung
Wohn- und Nutzungsflächen sind entscheidende Parameter der Verkehrswertermittlung. Im Rahmen der Ortsbesichtigung werden vorliegende Maßangaben grundsätzlich stichprobenartig nachgeprüft und auf Plausibilität untersucht. Sofern keine Grundrisse oder Flächenangaben vorliegen, erstelle ich auf Wunsch ein vollständiges Vor-Ort-Aufmaß mit einem Handlasergerät.
Unterlagenbeschaffung & Koordination
Fehlende Unterlagen werden auf Wunsch direkt bei den zuständigen Ämtern, Grundbuchämtern, Versorgungsunternehmen oder WEG-Verwaltern angefordert. Bei Bedarf nehme ich auch direkt Einsicht in die Grundakten beim Grundbuchamt. Anfallende Behördengebühren werden ohne Aufschlag weitergegeben.